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In welchen Bereichen ist ein Bauingenieur tätig?

Grundsätzlich kann man das Bauingenieurswesen in den Hochbau, den Tiefbau und den Baubetrieb/Bauleitung unterteilen. Alle Teilbereiche erfordern verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Hochbau begründet sich auf den konstruktiven Ingenieurbau, der für die statische Berechnung und Bemessung von Tragwerken aller Art verantwortlich ist. Dazu zählen Wohn- und Bürogebäude, aber auch Hallen oder Türme. Auch der Brückenbau zählt in diesen Bereich. Der Tiefbau beschäftigt sich mit Bauaufgaben im Erdreich. Dabei sind Kenntnisse der Bodenmechanik und Wasserhaltung von Nöten. Der Grundbau von Gebäuden, der Einbau und die Wartung aller erdverlegten Ver- und Entsorgungsleitungen und der Tunnel- sowie Stollenbau gehören zu diesem Bereich. Bei der baubetrieblichen Betreuung eines Bauvorhabens steht die Projektleitung im Vordergrund. Der Bauingenieur übernimmt dabei die Koordination einzelner Gewerke und Bauabläufe und ist für die Einhaltung von festgelegten Bauzeiten verantwortlich. Am Ende übernimmt er die Kostenfeststellung.

Was versteht man unter den Gebäudeklassen (Sächsische Bauordnung)?

Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Klassen erfolgt nach der Höhe und der Fläche des Bauwerks. Hierbei bestehen auch bestimmte Anforderungen an die verwendeten Bauteile und Baustoffe, um einen guten Brandschutz gewährleisten zu können. Jedes Bundesland regelt die Einteilung der Gebäudeklassen selbst, hier finden Sie die verschiedenen Gebäudeklassen der Sächsischen Bauordnung.

§2 – Gebäudeklassen

Gebäudeklasse 1:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
  • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

Gebäudeklasse 3:

  • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

Gebäudeklasse 4:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²

Gebäudeklasse 5:

  • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Was ist ein Entwurfsverfasser (Sächsische Bauordnung)?

§54 – Entwurfsverfasser

Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs verantwortlich. Der Entwurfsverfasser hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Was ist ein Bauvorlageberechtigter (Sächsische Bauordnung)?

§ 65 – Bauvorlageberechtigung

Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Bauvorlageberechtigt ist, wer

  1. die Berufsbezeichnung ,Architekt' führen darf,
  2. in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen

Was sind Bautechnische Nachweise, wer darf sie aufstellen und wann müssen diese geprüft werden (Sächsische Bauordnung)?

§ 66 – Bautechnische Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist nach näherer Maßgabe der Verordnung aufgrund § 88 Abs. 3 nachzuweisen (bautechnische Nachweise).

(2) Bei

  1. Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und
  2. sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, der in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist.

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 muss der Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlich geprüft sein.

Wie und wo muss ein Bauantrag gestellt werden?

Um einen Bau vornehmen zu können, muss der Bauherr zunächst eine Baugenehmigung einholen. Dies erfolgt mittels des Bauantrags.

§ 68 – Bauantrag, Bauvorlagen

(1)    Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Wann braucht man einen Prüfingenieur für Standsicherheit?

Die Planungen für alle Bauwerke, an die höhere Anforderungen bezüglich der Sicherheit gestellt werden, werden nach dem "Vier-Augen-Prinzip" überprüft. Dadurch sollen evtl. Fehler in den statischen Berechnungen und Ausführungsplänen aufgedeckt und damit die Standsicherheit gewährleistet werden. Somit können Schäden an Bauwerken und die damit verbundenen Kosten begrenzt werden.

Welche Bauvorhaben geprüft werden müssen, regelt die jeweilige Landesbauordnung (z. B. Sächsische Bauordnung).

  • Alle Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten
  • Geschäftshäuser, Verwaltungsbauten, Industriebauten, Anlagenbau
  • Brückenbau, Ingenieurbauwerke, Tunnel, Verstärkungen

Die unabhängige Prüfung erfolgt durch "Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit" (s. a. SV.), "Prüfberechtigte und Prüfsachverständige für Baustatik" bzw. "Prüfingenieure für Baustatik".

Die geprüften Bauvorhaben werden i. d. R. im Rahmen von "stichprobenhaften Kontrollen" während der Bauausführung überwacht.

Hier werden statisch relevante Bauteile während der Herstellung auf der Baustelle überprüft, z. B. bei Bauteilen aus Beton eine Kontrolle der Bewehrung, bei Stahlbauteilen Schraub- und Schweißverbindungen sowie evtl. Anforderungen an den Brandschutz.

Zum Abschluss wird ein Prüfbericht erstellt. Die Kosten dafür trägt der Bauherr nach der Prüfverordnung.

Wozu braucht man einen Bauüberwacher?

Ein Bauüberwacher kontrolliert die bauausführende Firma in Bezug auf:

  • Bautechnisch qualifizierte Bauausführung
  • Termintreue
  • Bautenstand und Kostenkontrolle

Damit werden „Pfusch am Bau“ oder  unberechtigte Baukosten durch den Bauherrn vermieden. Kluge Bauherren leisten sich einen Bauüberwacher!

Was ist bei einem Gebäudeabbruch zu beachten?

  • Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Nachbargebäudes nachgewiesen werden.
  • Dazu ist die Beurteilung durch einen qualifizierten Tragwerksplaner, eventuell auch eine statische Prüfung nötig
  • Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte ein Beweissicherungsverfahren am verbleibenden Gebäude durchgeführt werden.
  • § 61 Sächsische Bauordnung –  Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

Was ist ein Schal- und Bewehrungsplan?

Der Schalplan stellt die Konturen des Betonkörpers dar (Beton-Fertigteile, monolithische Stürze, Stützen, Wände, Decken, Bodenplatten, Fundamente u. d. g.).

Der Bewehrungsplan stellt die Form, Lage und Größe der Bewehrung im Beton dar. Diese ist zur Übertragung der Zugkräfte im Beton erforderlich.

Was ist Tragwerksplanung?

Die Tragwerksplanung ist die statische-konstruktive Durchbildung eines Bauwerkes. (Vom Dachstuhl bis zu den Fundamenten eines Hauses, einer Halle. Bei der Brücke von der Fahrbahn bis zu den Fundamenten)

Was versteht man unter HLS/Elektroinstallation?

Unter HLS versteht man „Heizung / Lüftung / Sanitär“.

Das Ingenieurbüro Küffner kümmert sich um die fachgerechte Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, damit Ihr Bau rasch und effizient realisiert werden kann.

Was sind die Vorteile eines CAD-Programmes?

Ein CAD-Programm, also ein Computer-aided-Design-Programm, ist ein Programm, welches vektorbasiert das Konstruieren digitalisiert. In den aktuellen Versionen geschieht die Konstruktion fast ausschließlich in 3D-Grafiken. Die Vorteile eines solchen Programms liegen in der hohen Genauigkeit der Konstruktion und der schnellen Einarbeitung und Veränderung von Variablen.

Anschrift

Ingenieur - Bau - Büro
Roland Küffner
Liebknechtstr. 13
08523 Plauen

Kontakt

Tel.:  03741 709191
Fax: 03741 709192

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